Willkommen auf unserer Informationsseite zum Antragsprozess für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Sie möchten den elektronischen Heilberufsausweis für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beantragen, den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA). Für einen möglichst schnellen und problemlosen Ablauf haben wir Ihnen auf dieser Seite wichtige Hinweise zusammengestellt.

Ablauf des Ausgabeprozesses
Die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises wird über die Portale von zugelassenen Dienstleistern (Vertrauensdiensteanbieter, VDA) angestoßen. Zurzeit haben die Dienstleister medisign GmbH, die Bundesdruckerei mit ihrer Tochter D-Trust GmbH und T-Systems (Deutsche Telekom Healthcare and Security Solutions GmbH) die Zulassung erhalten und stehen für Ihren Antrag bereit.

Für die Beantragung bei dem von Ihnen gewählten Vertrauensdiensteanbieter folgen Sie bitte dem entsprechenden Link am Ende dieser Seite, der Sie direkt zum Portal des Anbieters führt. Für Ihre Antragstellung im Anbieter-Portal benötigen Sie von der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen keine Zugangsdaten und keine Vorgangsnummer. Auch ein Datenabgleich durch die Kammer VOR der Antragstellung ist nicht notwendig.

Nach erfolgreicher Beantragung und Identifizierung sowie erfolgtem Datenabgleich durch die Kammer wird Ihnen Ihr Heilberufsausweis von Ihrem Anbieter per Post zugeschickt.

Datenabgleich
Nachdem Sie Ihren Antrag für den elektronischen Heilberufsausweis im Portal des Dienstleisters abgesendet haben und der Dienstleister Ihren Antrag geprüft hat, wird die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Ihre Daten im Antrag für den Ausweis mit den in der Mitgliederverwaltung gespeicherten Daten abgleichen. Dafür benötigt sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde und ggf. Ihrer Promotionsurkunde, alle aktuellen Daten zu Ihrer beruflichen Tätigkeit (Adresse und Art sämtlicher Tätigkeiten) und Ihre Privatanschrift. Sollten Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt amtlich beglaubigte Kopien eingereicht haben, brauchen Sie dies nicht erneut zu tun. Haben Sie diese Unterlagen der Kammer bisher nicht übermittelt, schicken Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde und ggf. Ihrer Promotionsurkunde per Post an die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf. Sollten sich die Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit (Adresse und Art sämtlicher Tätigkeiten) geändert haben, schicken Sie uns Ihre aktuellen Daten bitte umgehend per E-Mail an info@ptk-nrw.de zu.

Kosten
Für den elektronischen Heilberufsausweis berechnet Ihnen Ihr Vertrauensdiensteanbieter Kosten. Wie hoch die Beträge im Einzelnen sind und welche Vertragskonditionen gelten, ist je nach Anbieter unterschiedlich. Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen erhebt im Zusammenhang mit dem Ausweis keine Gebühren. Auch den zur Verifizierung notwendigen Abgleich Ihrer Daten im Antragsformular mit Ihren Daten in unserer Mitgliederverwaltung führen wir kostenfrei durch.

Antragsstellung über das Anbieter-Portal

Bitte geben Sie im Portal des Anbieters die angefragten Daten in das Formular ein. Berücksichtigen Sie dabei auch die Hinweise, die wir am Ende dieser Informationsseite zusammengestellt haben. So können Sie typische Probleme vermeiden.

Nach vollständiger Dateneingabe wird Ihnen Ihr Antrag als PDF zum Download angeboten. Bitte speichern Sie die PDF-Datei, drucken Sie Ihren Antrag aus und unterschreiben Sie ihn an allen gekennzeichneten Stellen. Eventuell vergessene Unterschriften führen zu Verzögerungen.

Postident-Verfahren

Für die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises ist eine Identifizierung notwendig. Bitte suchen Sie dafür mit dem von Ihnen unterschriebenen Antrag eine Postfiliale auf, in der Sie sich mittels des Postident-Verfahrens identifizieren lassen können. Bitte beachten Sie: Nicht alle Filialen bieten das Verfahren an. Über den Standortfinder der Deutschen Post [externer Link] können Sie Filialen in Ihrer Nähe suchen, die Postident durchführen.

Versenden Sie Ihren Antrag nach erfolgreicher Postident-Identifizierung an die im Antragsformular angegebene Adresse. Nach circa drei Wochen werden Ihnen Ihr Ausweis und separat ein PIN/TAN-Brief zugesendet.

Wichtige Hinweise für einen reibungslosen Antragsprozess
Der Antragsprozess für den elektronischen Heilberufsausweis ist selbsterklärend. Dennoch möchten wir insbesondere auf folgende gängige Fallstricke aufmerksam machen, die regelmäßig zu Verzögerungen und Korrekturanfragen führen. Wenn Sie diese Hinweise beachten, kann Ihr Antrag schnell und problemlos bearbeitet werden.

  1. Akademischer Grad bzw. Titel
    Da der elektronische Heilberufsausweis zugleich als Sichtausweis dient, wird im Antragsprozess der akademische Grad bzw. Titel abgefragt. Später wird der Grad bzw. Titel automatisch für den Aufdruck auf dem Ausweis verwendet. In der Vergangenheit hat diese Angabe oft Probleme und Schriftwechsel verursacht, da teilweise weniger bekannte oder ausländische Grade bzw. Titel schwer zu verifizieren sind. Zudem ergibt sich angesichts der begrenzten Länge für den Aufdruck des Namens samt akademischem Grad bzw. Titel auf dem Ausweis gegebenenfalls ein Platzproblem.

    Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen hat sich aus diesen Gründen dafür entschieden, für den elektronischen Heilberufsausweis nur Grade bzw. Titel zuzulassen, die auch auf dem Personalausweis aufgeführt werden dürfen, also den Doktortitel. Bitte beschränken Sie sich daher bei Ihren Angaben auf Doktortitel. Über diese Angaben hinausgehende Einträge werden vor Freigabe ohne weitere Rückmeldung der Kammer entfernt. Die Berufsbezeichnung „Dipl-Psych.“ kann auf dem elektronischen Heilberufsausweis nicht eingetragen werden.

    Der Doktortitel muss gegenüber der Kammer durch eine amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde nachgewiesen sein. Sollten Sie die beglaubigte Kopie bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht haben, brauchen Sie dies nicht erneut zu tun. Müssen Sie der Kammer die Unterlage noch übermitteln, ist die Promotionsurkunde in amtlich beglaubigter Kopie per Post an die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Willstätterstraße 10, 40549 Düsseldorf zu senden.

  2. Vornamen
    Es ist wichtig, dass Sie Ihren Vornamen bzw. alle Vornamen vollständig und exakt so, wie auf Ihrem zur Identifikation verwendeten Ausweisdokument angegeben, in das Vornamenfeld im Antrag eintragen. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter der Post wird beim Postident-Verfahren die Namen von Ihrem Ausweisdokument übernehmen. Stimmen die Angaben darauf nicht mit den Daten in Ihrem Antrag überein, wird der Vertrauensdiensteanbieter Sie zum Zweck der Korrektur kontaktieren. Dies kann zu Verzögerungen bei der Ausgabe des Ausweises führen.

  3. Angaben auf dem Personalausweis
    Sie haben Fragen im Zusammenhang mit einem Umzug/einer Adressänderung oder einer Hochzeit/Namensänderung? Ihr Doktortitel ist auf dem Personalausweis nicht eingetragen? Der Ausweis ist abgelaufen? Bitte richten Sie diese und ähnliche Fragen im Zusammenhang mit der Befüllung des Antragsformulars und dem Identifizierungsverfahren direkt an den jeweiligen Anbieter.

  4. Telematik-ID
    Sie werden im Laufe des Antrags gefragt, ob Sie eine neue Telematik-ID erhalten möchten. Es ist unbedingt empfehlenswert, die vorhandene Telematik-ID zu behalten. Über diese Identifikationsnummer werden die Freigaben Ihrer Patientinnen und Patienten für elektronische Akten o. Ä. geführt. Behalten Sie Ihre Telematik-ID, ermöglicht dies eine problemlose Übertragung der vorhandenen Freigaben des neuen Ausweises. Wünschen Sie aus Datenschutzgründen eine neue Telematik-ID, ist ein Übertrag nicht möglich. Patientinnen und Patienten müssen ihre Freigaben dann erneut erteilen.

  5. Staatsangehörigkeit
    Im Antragsprozess werden Sie um die Angabe Ihrer Staatsangehörigkeit gebeten. Falls Sie mehrere Staatsbürgerschaften besitzen, muss im Antrag diejenige eingetragen werden, deren Ausweisdokument Sie beim anschließenden Postident-Verfahren verwenden.

  6. Foto für den elektronischen Heilberufsausweis
    Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu den Anforderungen, die das für den Ausweis benötigte Foto erfüllen muss, direkt an den von Ihnen gewählten Anbieter.

Mit einem Klick auf die folgende Schaltfläche gelangen Sie zum Antragsportal des von Ihnen gewählten Anbieters für den elektronischen Heilberufsausweis: